Maßnahmen in den Natura 2000-Gebieten können von der EU über die folgenden Möglichkeiten gefördert werden.
LIFE+ ist das Finanzierungsinstrument für Natur und Umwelt der EU, das sich besonders für die Finanzierung von innovativen und vorbildlichen Projekten anbietet. Für die Finanzierung von jährlich anfallenden Pflegemaßnahmen enthält das Programm keine Möglichkeit. Von 2007 bis 2013 stehen insgesamt 1,9 Mrd. Euro an EU-Mitteln für LIFE+ zur Verfügung.
LIFE+ hat drei Teilbereiche:
Die EU-Mittel bedürfen im Regelfall einer nationalen Kofinanzierung von 50%, bei prioritären Lebensräumen oder Arten der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie kann der EU-Anteil bis auf 75% steigen. LIFE+-Anträge sind mit einem hohem organisatorischen Aufwand verbunden, dies gilt es bei der Wahl der Finanzierungsquelle zu bedenken. Die Anträge werden an die Ländernaturschutzministerien gerichtet und von dort ins Bundesumweltministerium weitergeleitet. Zuständig für die jährliche Auswahl der Projekte ist die EU-Kommission.
Verbände und öffentlichen Stellen sollten LIFE+ nutzen und Anträge für alle drei inhaltlichen Schwerpunkte formulieren. Auch wenn der Schwerpunkt „Naturschutz und biologische Vielfalt“ am nächsten liegt, finden sich – wie an den Beispielen dargestellt – auch in den Schwerpunkten „Umweltpolitik und Verwaltungspraxis“ und „Information und Kommunikation“ zahlreiche Ansatzpunkte für Projekte. LIFE+ muss bei der Umsetzung von Natura 2000 im Gesamtkontext aller EU-Förderprogramme gesehen werden, denn im Vergleich mit den anderen Instrumenten ist die Mittelausstattung sehr gering. In diesem Zusammenhang bietet LIFE+ für Natura 2000 eine Chance, da damit Ideen realisiert werden können, die nicht über andere Fördertöpfe abgedeckt sind. LIFE+ ist damit der Joker bei der anstehenden Umsetzung von Natura 2000.
Die ELER-Verordnung (Verordnung Nr.1689/2006) regelt die Förderpolitik für die ländlichen Räume Europas für den Zeitraum von 2007 bis 2013. Sie setzt dafür folgende vier Schwerpunkte, von denen der Schwerpunkt 4 „LEADER“ sektorübergreifend angelegt ist:
Die vier Schwerpunkte der ELER-Verordnung
Einige wesentliche Maßnahmen, die über ELER umgesetzt werden können, werden im Folgenden kurz beschrieben:
Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe sind Weiterbildungsmaßnahmen unumgänglich. Dabei können Umweltaspekte, z.B. die Integration von Natura 2000 und daraus für die Betriebe resultierende Chancen, Teil der Maßnahmen sein. Eine Natura 2000-Fortbildung steigert das inhaltliche Wissen, gleicht Informationsdefizite aus, eröffnet damit wirtschaftliche Möglichkeiten und erhöht so die Akzeptanz bei den Landwirten.
Für die Umsetzung von Natura 2000 ist manchmal auch die Förderung von landwirtschaftlicher Infrastruktur erforderlich. Dies gilt z.B. für den Bau eines Rinder- oder Schafstalles, der für einen Landwirt erforderlich ist, damit er in einem Natura 2000-Gebiet mit seinen Tieren die dortigen Magerrasen pflegen kann. Die Agrarinvestitionsprogramme können derartige Maßnahmen unterstützen.
In einigen konkreten Fällen z.B. in Schleswig-Holstein hat sich bereits gezeigt, dass über die Flurbereinigung eine optimale Umsetzung von Natura 2000 erst ermöglicht wird. Geschickt eingesetzt bietet dieses Instrument beim Umgang mit Landnutzungskonflikten große Chancen.
Bei Agrarumweltprogrammen und dem Vertragsnaturschutz wird dem Landwirt oder anderen Landnutzern eine umweltverträgliche Bewirtschaftung, die über die verpflichtend einzuhaltenden Gesetze hinausgeht, honoriert. Diese Vereinbarungen werden auf Basis der Freiwilligkeit für einen Zeitraum von fünf bis sieben Jahren abgeschlossen. Die Prämienhöhe orientiert sich am zusätzlichen Aufwand und am entgangenen Gewinn, den der Landwirt bei der Teilnahme am Programm hat. Der Vertragsnaturschutz ist dabei der Teilbereich der Agrarumweltprogramme, bei dem die Sicherung der Biodiversität im Mittelpunkt steht. Laut einer Expertenbefragung des Deutschen Verbands für Landschaftspflege im Jahr 2006 ist der Vertragsnaturschutz das zentrale Element zur Umsetzung von Natura 2000 über ELER. Damit kann eine extensive Grünlandbewirtschaftung, beispielsweise eine extensive Beweidung von Weiden mit Mutterkühen oder eine düngerlose Wiesenbewirtschaftung mit spätem Mahdtermin honoriert werden. Landwirte werden so zu Partnern des Naturschutzes und bekommen eine wirtschaftliche Perspektive!
Seit 2007 fördert die EU analog im Wald so genannte Waldumweltprogramme, die allerdings in Deutschland bisher noch einen geringen Stellenwert haben. Dies ist bedauerlich, da in zahlreiche Natura 2000-Gebiete Waldflächen integriert sind.
Einige Bundesländer gewähren für hoheitliche Einschränkungen in Natura 2000-Gebieten, wie sie z.B. über Ge- und Verbote in Schutzgebietsverordnungen festgelegt werden, eine Ausgleichszahlung. Diese kann sowohl an Landwirte als auch an Waldbesitzer gewährt werden. Im Unterschied zu den Agrarumwelt- und Waldumweltprogrammen handelt es sich bei den Einschränkungen um rechtliche Vorgaben, es gibt also keine Freiwilligkeit für den Landwirt oder Waldbesitzer.
Die Erfahrung zeigt, dass die Komplexität der Naturschutzanforderungen an die Land- und Forstwirte zu Verständnisschwierigkeiten und unnötigen Konflikten führt. Abhilfe kann eine zielgerichtete und individuelle Naturschutzberatung schaffen. Die Vermittlung, welche Maßnahmen der Natur helfen und welche davon bezuschusst werden, öffnet die Bereitschaft vieler Landwirte, an den Programmen teilzunehmen.
ELER ermöglicht darüber hinaus eine Vielzahl an Maßnahmen im Bereich der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, um für Natura 2000 weitere Zielgruppen zu sensibilisieren. Hierunter fallen z.B. eine qualifizierte Gebietsbetreuung oder Aktivitäten zur Besucherlenkung und –information. Ein besonders interessanter Ansatz ist die Projektförderung von Landschaftspflegeverbänden und ähnlichen Organisationen, die gezielt in Natura 2000-Gebieten die erforderlichen Maßnahmen mit allen Betroffenen abstimmen und umsetzen. Auch dies kann über ELER finanziert werden.
Über ELER können erforderliche Planungen für Natura 2000-Gebiete, z.B. Managementpläne, gefördert werden.
Eine weitere Möglichkeit, Natura 2000 über ELER zu fördern, sind investive Maßnahmen zum Erhalt des natürlichen Erbes. Hierunter fallen z.B. die Anlage von Landschaftselementen wie Hecken, Feuchtmulden, Trockenmauern und Streuobstbestände. Auch Entbuschungsmaßnahmen auf Trockenrasen oder die Renaturierung von Fliessgewässern sowie spezifische Artenschutzprojekte sind in diesem Bereich denkbar.
In manchen Fällen können Naturschutzmaßnahmen nur dann umgesetzt werden, wenn Flächen gezielt für Naturschutzzwecke erworben werden. Auch hierzu ist eine Förderung über ELER möglich.
LEADER steht für eine Regionalentwicklung, bei der unterschiedliche Gruppen vor Ort im Sinne einer gemeinsamen ländlichen Entwicklung an einem Strang ziehen. Dabei können Maßnahmen in Natura 2000-Gebieten gezielt für eine ökonomische Entwicklung genutzt werden. So werden z.B. in einer LEADER-Gruppe im Erzgebirge gezielt Natura 2000-Touren vermarktet und ein Bergwiesenerlebnispfad aufgebaut, um Touristen über die landschaftliche Attraktivität in die Region zu locken. Die Erfahrung zeigt, dass insbesondere bei Großschutzgebieten eine intakte Natur der Motor für die wirtschaftliche Entwicklung ist. Dieses Zusammenwirken von Ökonomie und Ökologie stärkt vor Ort das Engagement für den Naturschutz enorm.
Zuständig für die Abwicklung dieser Fonds sind die jeweiligen Ministerien auf Bundes- und Länderebene.
Auch über die so genannten Strukturfonds EFRE und ESF können Natura 2000-Maßnahmen finanziert werden. Entscheidend für eine Förderung ist, dass die Natura 2000-Maßnahmen in den Bundesländern Bestandteil der „Operationellen Programme“ der Fonds sind.
Zur Unterstützung von (touristischen) Infrastrukturmaßnahmen im Natura 2000-Bereich bietet sich der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) an, über den z.B. die Einrichtung von Besucherzentren oder Naturlehrpfaden förderbar ist.
Arbeitsplätze in Natura 2000-Gebieten können über den Europäischen Sozialfonds (ESF) eingerichtet werden. Dazu zählen die Beschäftigung hauptamtlicher Gebietsbetreuer, wie sie der Freistaat Bayern vorbildlich über den ESF fördert. Auch das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) und Umweltbildungsmaßnahmen können über den ESF unterstützt werden.
Über den Europäischen Fischereifonds (EFF) sind Naturschutzmaßnahmen im Bereich der Fischerei förderbar, z.B. selektivere Fangmethoden oder Beihilfen für Fischfarmen in Natura 2000-Gebieten.
Ansprechpartner für die Förderprogramme sind die zuständigen Naturschutzbehörden der Bundesländer.
Zur Finanzierung von Natura 2000 läuft derzeit beim DVL ein eigenes Projekt, dass vom BfN gefördert wird. Nähere Informationen dazu unter: www.eu-natur.de. Ein monatlicher Verweis auf Neuigkeiten zum Thema kann auf der Seite angefordert werden.