DVL e.V. - Natura 2000
 
 
 

Managementpläne

Der Schutz der "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" ist in Artikel 6 der FFH-Richtlinie geregelt.

Die Maßnahmen zur Erhaltung der natürlichen Lebensraumtypen und Arten der Richtlinie können z.B. über Managementpläne festgelegt werden und müssen die ökologischen Ansprüche der Lebensraumtypen und Arten berücksichtigen.

Die Festlegung von Maßnahmen und Erhaltungszielen orientiert sich zunächst ausschließlich an den Naturschutzzielen der Natura 2000-Gebiete. Hierbei ist bezogen auf die Schutzobjekte (Lebensraumtypen oder Habitate der gefährdeten Arten) des jeweiligen Gebietes die Sicherung des Status quo, der Fortbestand oder ggf. die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes gefordert. Diese konkreten Maßnahmen für die Pflege und Entwicklung der in den Natura 2000-Gebieten vorkommenden Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten müssen gemeinsam mit den Betroffenen vor Ort festgelegt werden.

Sollten noch andere Managementpläne existieren, so müssen die darin vorgesehenen Ziele und Maßnahmen mit den Zielen der FFH-Richtlinie in Einklang stehen.

Der DVL erstellte vor kurzem ein Thesenpapier mit vier zentralen Forderungen zu Managementplänen. Die Diskussion über Managementpläne anhand dieses Papiers ist nach wie vor spannend.

Das pdf-Dokument Thesenpapier zu Managementplänen des DVL kann hier herunter geladen werden.

 
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