DVL e.V. - Natura 2000
 
 
 

Inhalt

Das Vorhaben wird in zwei Teilprojekten mit sehr unterschiedlichen naturräumlichen, agrarstrukturellen, ökonomischen, gesellschaftlichen und sozialen Voraussetzungen realisiert. Der LPV Mittlere Oder und der LPV Südpfalz übernehmen jeweils folgende Aufgaben:

  • Entwicklung der Akzeptanzstrategie zusammen mit den Betroffenen,
  • Umsetzung der Akzeptanzstrategie mit den erforderlichen naturschutzfachlichen Maßnahmen in der jeweiligen Region,
  • Gebietsbezogene Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation mit allen Betroffenen sowie Mediation bei Konflikten und
  • Gebietsbetreuung, Gebietsmanagement, Koordination der Maßnahmen vor Ort.

Die an der Mittleren Oder und dem Bellheimer Wald vorhandenen Konfliktsituationen werden ausgewertet und verglichen. Zusätzlich sollen die Erfahrungen bei vergleichbaren Projekten intensiv integriert werden, um so eine breitere Basis für das Informationsnetzwerk zu haben. Zum effektiven Erfahrungsaustausch findet einmal jährlich ein gemeinsamer Workshop statt. Außerdem wird in dem vierteljährlich erscheinenden Email-Newsletter, der an alle relevanten Akteure im gesamten Bundesgebiet verschickt wird, über die Erfahrungen und Entwicklungen in den Gebieten informiert. Bei dieser Zusammenarbeit geht es in erster Linie darum, Erfolgsfaktoren herauszufiltern, die übertragbar für andere FFH- und Vogelschutzgebiete sind.

Der DVL wird in der Öffentlichkeit ausführlich über das Projekt informieren. Schließlich gilt es beim Thema Natura 2000 ein großes Informations- und Wissensdefizit zu beseitigen.

Prozessbeobachtung, Auswertung und Vergleich der jeweiligen Ausgangsbedingungen und praktizierten Lösungswege aller am Projekt beteiligten Initiativen werden deutlich zeigen, welche Strategien und Konzepte bundesweit übertragbar sind und welche nur für den Einzelfall Gültigkeit haben.

Ausgehend von den regionalen Erfahrungen werden die erforderlichen Rahmenbedingungen auf EU-, Bundes- und Landesebene dargestellt, die für eine erfolgreiche Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie gewährt werden müssen.