DVL e.V. - Natura 2000
 
 
 

Problemstellung

Im Projektgebiet Mittlere Oder ist eine besonders schwierige Konstellation vorhanden: Hohe Arbeitslosigkeit, weitgehend fehlende positive Kooperationsbeispiele in der Region, aber zahlreiche negative Beispiele in den Nachbarregionen sowie bescheidene finanzielle Ressourcen in Brandenburg führen zu einer sehr schwierigen aber auch für andere Regionen typischen Ausgangslage. Die Situation zwischen dem Naturschutz und anderen Nutzungsansprüchen in der Region ist erheblich konfliktbehaftet:

  • Betroffene Landnutzer, Gewerbetreibende, Dienstleistende und einzelne Bürger betrachten die Ausweisung von FFH-Gebieten mit der Folge von hoheitlichen Einschränkungen der Bewirtschaftung als ein Hindernis für die Wirtschaft und für eine notwendige, rasche wirtschaftliche Entwicklung der Region.
  • Der Tourismus wird neben der Landwirtschaft als einzige nennenswerte wirtschaftliche Perspektive für die Region angesehen. Eine ideale infrastrukturelle Entwicklung des Tourismus wird vielfach durch geforderte Beachtung von Vorkommen störungsempfindlicher Arten eingeschränkt. Erholungssuchende und Touristen können Betretungsverbote der freien Landschaft u.a. in Ermangelung hinreichender gebietsbezogener Informationen nicht nachvollziehen. Interessensvertretungen fühlen sich in Vorbehalten gegenüber dem Naturschutz bestätigt und tragen im Rahmen ihres Engagements unbewusst oder bewusst zur Aufrechterhaltung bzw. Verbreitung der Vorbehalte bei.
  • Die Abhängigkeit der Landwirte von den aktuell gültigen Subventionsprogrammen mit flächen- und kulturbezogenen Förderschwerpunkten hat einen nachhaltigen Einfluss auf Unternehmensziele in den Agrarbetrieben. Der vom Naturschutz in Schutzgebietsverfahren teilweise kurzfristig geforderten Nutzungsaufgabe oder –änderung kann betriebswirtschaftlich nicht gefolgt werden. Die voreinander bestehenden Vorbehalte bestehen somit fort.
  • Zahlreiche negative Beispiele und Erfahrungen von Bewohnern in den nahegelegenen Großschutzgebieten erschweren die Vermittelbarkeit der berechtigten Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
  • Die schnelle Meldung der 1. und 2. Tranche ohne ausreichende Beteiligung der Betroffenen sowie die gleichzeitig im Verfahren befindliche oder geplante Ausweisung von weiteren FFH-Schutzgebieten nach nationalem Recht, hat bei vielen Bürgern ein subjektives Ohnmachtgefühl gegenüber Staat und Verwaltung erzeugt. Dies wurde durch die Gebietskulisse der 3. Tranche im Projektgebiet (11 Gebiete) mit zusätzlich über 5.000 ha noch verschärft.
  • Grundeigentümer befürchten Wertverluste als Folge von Beschränkungen der Bewirtschaftung oder der Nutzbarkeit der Flurstücke als solche. Sie betrachten sie als neuerliche Eingriffe in das per Grundgesetz verbürgte Verfügungsrecht des Eigentümers.
  • Gemeinden sehen sich in ihrem Recht auf kommunale Planungshoheit beeinträchtigt und lehnen Gebietsmeldungen in eigenem und im Interesse von Grundstückseigentümern und Landwirten ab, u.a. durch Bezugnahme auf fehlende Einbeziehung der Betroffenen im Meldeverfahren.
  • Breite Bevölkerungskreise schätzen die Chancen, dass Arbeitsplätze durch die Umsetzung von Programmen des Naturschutzes geschaffen werden, angesichts der überdurchschnittlich hohen Arbeitslosenrate von bis zu 25 % in den odernahen Bereichen des Arbeitsamtsbezirkes Frankfurt (Oder), als gering ein. Das Fehlen von direkt sichtbaren Erfolgsbeispielen innerhalb der Region unterstreicht diese Einschätzung zusätzlich.

Seit Abschluss der Gebietsmeldung ergibt sich weiteres erhebliches Konfliktpotenzial, da die Aufstellung von Managementplänen, die Umsetzung von Erhaltungsmaßnahmen und die Änderung der Agrarförderung noch bevorstehen, und da man die Auswirkungen noch nicht abschätzen kann.