Die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung für die von Deutschland betroffenen biogeographischen Regionen liegt mit der Entscheidung der Kommission vom 22. Dezember 2003 (alpine Region) und mit der Entscheidung der Kommission vom 07. Dezember 2004 (atlantische und kontinentale Region) vor.
Diese Gemeinschaftslisten spiegeln für Deutschland in etwa den Meldestand von 2002 wieder und können daher noch nicht als abgeschlossen gelten. In einem Anhang II zur jeweiligen Entscheidung werden die Lebensraumtypen und Arten aufgeführt, für die die Kommission nicht abschließend feststellen konnte, ob das Netz Natura 2000 vollständig ist. Hierzu zählen auch Lebensraumtypen und Arten mit Vorkommen in Deutschland. Eine Aktualisierung der Gemeinschaftslisten wird nach Abschluss der europaweiten Gebietsmeldungen durch die EU-Kommission erfolgen. Hier werden die deutschen Nachmeldungen aus 2004 und 2005 Berücksichtigung finden.
Der aktuelle Meldestand der FFH- und Vogelschutzgebiete in Deutschland kann auf der Seite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) herunter geladen werden.